Die neue Vereinssatzung der TuS Koblenz 1911 e.V.
Warum eine neue Satzung?
Die bisher geltende Fassung hat insoweit „Patchwork-Charakter“, als sie das Produkt mehrerer Satzungsänderungen einer alten Satzung ist, wobei eine grundlegende Überarbeitung seit vielen Jahren offenbar nicht erfolgte. Dies, obwohl sich die tatsächlichen Verhältnisse grundlegend änderten (z.B. Ausgliederung des Lizenzspielbetriebs).
Eine Anpassung des Satzungswerks an die geänderten tatsächlichen Verhältnisse ist also genau so erforderlich wie die Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung zum Vereinsrecht. So rügt das Amtsgericht Koblenz seit etwa einem Jahr die Rechtswidrigkeit und damit Unzulässigkeit der Vertretungsregelung der derzeit geltenden Satzung.
Schließlich entspricht die „neue Satzung“ nunmehr den Gepflogenheiten/Regelungen anderer Bundesliga-Vereine.
Es kann zusammenfassend festgestellt werden, dass eine Neufassung der Satzung überfällig ist. Dieser Tatsache trägt der Vorstand Rechnung, indem er der Mitgliederversammlung eine neue Satzung präsentiert, die den Organen und Gremien des Vereins eine sinnvolle Arbeitsgrundlage bietet.
Zu wesentlichen Neuerungen der Rechtsgrundlagen des Vereins
1.
Die neuen Kommunikationstechniken haben Eingang in die Satzung gefunden dadurch, dass die Kommunikation innerhalb des Vereins weitgehend auch per Mail erfolgen kann.
2.
Einem abgewiesenen Beitrittswilligen steht jetzt ein vereinsinterner Rechtsbehelf zu.
3.
Ein Mitglied, dass trotz Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags mehr als 2 Monate in Rückstand gerät, kann vom Präsidium von der Mitgliederliste gestrichen werden mit der Folge, dass das betreffende Mitglied seine Mitgliedschaftsrechte verliert.
4.
Erstmalig findet sich in der Satzung eine Regelung, die dem Datenschutz der Mitglieder dient.
5.
Der Schwerpunkt der Neuregelung liegt in der Neukonzeption der Organe des Vereins:
Oberstes Organ bleibt dabei selbstverständlich die Mitgliederversammlung.
Daneben sieht die Satzung jetzt folgende Vereinsorgane vor:
--- das Präsidium
--- den Verwaltungsrat und
--- den Ehrenrat.
a)
Der Verein wird geleitet vom Präsidium, das aus dem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten besteht. Der Präsident hat Alleinvertretungsbefugnis, die Vizepräsidenten (für Sport und für Finanzen) vertreten gemeinsam.
Das Präsidium wird auf die Dauer von 3 Jahren gewählt, kann aber von der MV abberufen werden, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt.
Das Präsidium, das – von Ausnahmen abgesehen – alleine Entscheidungsbefugnisse hat, kann die Beratung durch den Verwaltungsrat in Anspruch nehmen.
b)
Der Verwaltungsrat des Vereins – ein erstmals in der Satzung geregeltes Vereinsorgan – besteht aus mindestens 4, höchstens aus 7 Mitgliedern.
Vier Mitglieder werden dabei von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Präsidiums gewählt, bis zu 3 Mitglieder können vom Präsidium zusätzlich berufen werden.
Der Verwaltungsrat hat die Aufgabe, das Präsidium in allen Vereinsangelegenheiten zu beraten. Er hat das Recht, die Geschäftsbücher des Vereins einzusehen und dem Präsidium in allen Angelegenheiten von finanzieller Bedeutung Empfehlungen zu geben. Vor der Beschlussfassung des Präsidiums in grundsätzlichen Angelegenheiten des Vereins ist der Verwaltungsrat zu hören. Das Präsidium hat das Recht, an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilzunehmen.
c)
Der Ehrenrat des Vereins – ebenfalls ein bisher nicht existierendes Gremium – besteht aus 3, höchstens jedoch 7 Mitgliedern und wird vom Präsidium im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat berufen. In den Ehrenrat sollen langjährige, besonders verdiente Vereinsmitglieder berufen werden.
Der Ehrenrat ist im Wesentlichen zuständig für die Entscheidung über den Einspruch eines abgewiesenen Beitrittswilligen, für den Einspruch eines aus dem Verein ausgeschlossenen Mitglieds und für Entscheidungen über Ehrungen.
6.
Zu den rechtlichen Grundlagen des Vereins gehört in Zukunft auch die Beitragsordnung, in der das Beitragswesen geregelt wird.
7.
Auch wurde die Ehrenordnung neu gefasst, die den Komplex der Vereinsehrungen abschließend regelt.










